Ferienhäuser "WIDOK"
Satzung

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Eine Reservierung, die durch eine Vorauszahlung von 30 % des für die Anmietung eines Ferienhauses fälligen Betrags bestätigt wird, ist gleichbedeutend mit der
Annahme der Bestimmungen dieser Ordnung durch den Mieter (Gast).

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Zum Zeitpunkt der Buchung (d. h. 30 % Anzahlung für die Anmietung eines
Ferienhauses) gilt der Mietvertrag als geschlossen. Die Mietleistung umfasst das
Recht, das Ferienhaus mit seiner Ausstattung für den vereinbarten Zeitraum für die in der Buchung angegebene Anzahl von Personen zu nutzen, sowie das Recht, einen Parkplatz für einen Pkw zu nutzen. Der Service beinhaltet keine Reisekosten, Verpflegung und Reinigungsmittel.             
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Die Durchführung einer Reservierung ist gleichbedeutend mit der Zustimmung des Reservierenden – Mieter (Gast) zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Durchführung des Reservierungs- und Unterkunftsdienstes gemäß Art. 6 Sek. 1 Punkt a) der Verordnung (EU) 201616 des Europäischen Parlaments und des Rates] 9vom 27. April 2016. zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 9546lWE (Grundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten – DSGVO).
Basierend auf Artikel. 13 Sek. l und 2 oben Verordnung zum Schutz
personenbezogener Daten – GDPR, wir informieren Sie freundlich darüber:
Der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten ist Grażyna Płońska, die ein
Unternehmen unter dem Namen „Domki Letniskowe WIDOK“ 72-500 Wicko, Ul. Widokowa 1
1. Wenden Sie sich bezüglich Fragen zu personenbezogene Daten bitte an die oben genannten Adresse
2. Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet – zum Zweck der Buchung und Unterbringung von Dienstleistungen, die Ihnen in „Domki Letniskowe WIDOK“ erbracht werden, sowie Zweck möglicher Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Dienstleistung,  um die lokale Steuer zu erheben und zu begleichen
3. Personenbezogene Daten werden gespeichert: – für die Zeit der Buchung und
Bereitstellung der Unterkunftsdienstleistung für Sie bei „Domki Letniskowe
WIDOK“ sowie für die Verjährungsfrist von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Dienstleistungen, um die Zahlung dafür zu fordern oder damit verbundene Ansprüche
4. Sie haben das Recht, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie zu
berichtigen, zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken sowie Daten zu
übertragen.

Ihre Daten unterliegen keiner automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, werden nicht an Dritte weitergegeben und der Administrator wird diese Daten mit der gebotenen Sorgfalt sichern.
5. Sie haben das Recht, der weiteren Verarbeitung zu widersprechen und im Falle einer Einwilligung zur Datenverarbeitung – diese zu widerrufen. Die Ausübung des Widerrufsrechts berührt nicht die Verarbeitung, die bis zum Widerruf der Einwilligung erfolgt ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften verarbeitet werden, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde – dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten – einzureichen.

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Bei einer Reservierung ist der für die gesamte Mietdauer fällige Restbetrag (aus der Reservierung resultierend) sowie die Ortstaxe und die Kosten der Endreinigung am Anreisetag vom Mieter zu bezahlen. Bei Verkürzung der Mietzeit durch den Mieter verfällt der Betrag für die nicht genutzte Mietzeit an den Vermieter.

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Bei einem vollständigen Rücktritt vom Mietverhältnis aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, verfällt die Vorauszahlung an den Vermieter.

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Die Mietdauer wird in Tagen gezählt. Der Aufenthaltstag beginnt um: 16:00 Uhr am Anreisetag und endet um: 10:00 Uhr am Abreisetag.

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Das Haus wird im Beisein des Vermieters oder einer bevollmächtigten Person
gemietet und freigegeben. Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich nach Übergabe den Zustand der darin befindlichen Ausstattung (Möbel, Türen, Fenster, Geräte etc.) zu überprüfen. Festgestellte Beschädigungen oder Zerstörungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Werden am Anreisetag keine derartigen Schäden oder Zerstörungen gemeldet, gilt das Haus mitsamt Einrichtung als unbeschädigt übergeben.

W przypadku braku zgłoszenia takich uszkodzeń lub zniszczeń w dniu przyjazdu, uznaje się, ze domek wraz z wyposażeniem został przekazany w stanie bez uszkodzeń lub zniszczeń.

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Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter festgestellte Mängel laufend zu melden, um diese zu beseitigen. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung des Hauses oder seiner Ausstattung am Tag der Abreise haftet der Mieter finanziell für die festgestellten Schäden oder Zerstörungen und erklärt sich damit einverstanden, dass die Reparatur solcher Schäden oder Zerstörungen auf seine Kosten erfolgt. Verlorene Schlüssel mit einer Torfernbedienung kosten 200 PLN. Die Kosten werden vor Ort bezahlt.

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Besucher des Mieters dürfen sich bis 23.00 Uhr auf dem aufhalten.

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Auf Wunsch des Mieters kann nach Zustimmung des Vermieters und Zahlung des entsprechenden Entgelts gemäß der jeweils gültigen Preisliste für die Dienstleistung eine weitere Person untergebracht werden.

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Es ist verboten, offenes Feuer, Rauchen und andere Genussmittel in den Ferienhäusern zu verwenden. Im Falle eines Feuers oder einer anderen Bedrohung sollten die Mieter das Haus unverzüglich verlassen und je nach den Umständen einen Sicherheitsabstand einhalten.
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Es ist verboten, Fisch und andere Speisen, die unangenehme anhaltende Gerüche
verursachen, in der Hütte auszunehmen und zu braten.
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Die Benutzung des Grills ist nur an Orten gestattet, die mit besonderen Sorgfalts- und Brandschutzbestimmungen gekennzeichnet sind.
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Das Parken für einen PKW ist im Mietpreis des Ferienhauses inbegriffen. Das Parken von Autos ist an einem bestimmten Ort oder an einem anderen vom Vermieter angegebenen Ort möglich. Der Vermieter ist nicht für Schäden oder Diebstahl des auf dem Gelände zurückgelassenen Autos des Mieters haftbar zu machen.
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Der Mieter ist verpflichtet, die Regeln der guten Nachbarschaft, Nachtruhe und
Brandschutzvorschriften einzuhalten.
Die Ausgangssperre gilt von 23.00 bis 7.00 Uhr.
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Es ist verboten, auf dem Gelände Fußball zu spielen.
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Haustiere sind in den Ferienhäusern nicht gestattet.
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Die Mieter müssen ihre Kinder auf dem Spielplatz des Geländes eigenverantwortlich beaufsichtigen und betreuen.

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Der Mieter ist verpflichtet, das Haus im gleichen Zustand zu erhalten und zu
übergeben, was insbesondere das Spülen von Geschirr und Küchenutensilien, das Leeren des Kühlschranks und das Entsorgen des Mülls vor der Abreise umfasst. Die Anlage verfügt über eine Mülltrennung.
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Der Vermieter ist nicht verantwortlich für die vorübergehende Unannehmlichkeit der Nutzung des Ferienhauses durch unabhängige Lieferanten, die sich ergeben aus z.B. vorübergehendem Mangel an Wasser, Strom usw.
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Der Vermieter ist nicht verantwortlich für das Hab und Gut des Mieters, die unbeaufsichtigt auf dem Gelände zurückgelassen werden. Die Verpflichtung, das Eigentum gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern, trägt der Mieter.
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Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung des Ferienhauses gilt
polnisches Recht. Etwaige Streitigkeiten werden gütlich beigelegt. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit müssen der Vermieter und der Mieter den Streit im Zusammenhang mit der Vermietung des Ferienhauses dem für den Sitz des
Vermieters zuständigen Gericht vorlegen.